Präzise, schonende Eingriffe

Ein oralchirurgischer Eingriff ist manchmal die einzige Möglichkeit, Entzündungen im Mundraum oder krankhafte Prozesse im Kieferknochen zu beseitigen. Damit erhalten wir auch die Gesundheit des gesamten Kieferknochens. Unsere erfahrenen Fachzahnärzte im MVZ Dr. Fichna & Partner | Zahnärzte und Fachzahnärzte für Oralchirurgie in Ansbach behandeln Sie bei allen Eingriffen so schonend wie möglich.

Oralchirurgie Ansbach

Häufige Eingriffe:

  • Zahnimplantate und Knochenaufbau im Rahmen der Implantologie
  • 3-dimensionaler Aufbau als 3-D-Rekonstruktion
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Wurzelspitzenresektionen
  • Parodontitis-Behandlungen und Parodontalchirurgie (Rezessionsdeckung)
  • kieferorthopädische Chirurgie, wie die Freilegung von retinierten Zähnen
  • 3D-Röntgen und 3D-Diagnostik (DVT)
  • operative Zahnentfernungen
  • Entfernung gutartiger Tumore
  • Zystenentfernung durch Zystektomie oder Zystostomie
  • Korrektur des Lippen- und Zungenbändchens
  • Präprothetische Chirurgie, wie Vestibulumplastik (Mundvorhofplastik)
  • Chirurgische Zahnverlängerung
  • Operationen der Kieferhöhle
  • Sinuslifts
  • Sanierungen

Was Sie vor dem Eingriff wissen müssen

Zum Vorgespräch bringen Sie bitte Ihren Überweisungsschein und eventuell vorhandene Röntgenbilder mit. So können wir besser planen und uns vorbereiten. Wenn Sie aufgeklärt sind und Ihr Einverständnis gegeben haben, legen wir den OP-Termin fest. Nach der Operation sind sie wegen der Wirkung des Anästhetikums nicht verkehrstüchtig. Bringen Sie deshalb bitte eine Begleitperson mit.


Wir geben Ihnen ein Merkblatt für das Verhalten nach der Operation mit. Es enthält auch Notfallnummern, unter denen Sie die Zahnarztpraxis Dr. Fichna & Kollegen auch außerhalb der offiziellen Sprechzeiten erreichen.

Örtliche Betäubung, Sedierung oder Vollnarkose: Sie wählen

Bei ambulanten Eingriffen können Sie zwischen Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung), Sedierung (Halbschlaf) und Intubationsnarkose (Vollnarkose) wählen.


Die Vollnarkose eignet sich besonders für Risikopatienten, da sie die Angst vor dem Eingriff nimmt. Allerdings bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung in den wenigsten Fällen. Eine Kostenübernahme ist möglich bei:


  • Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht unter Lokalanästhesie behandelt werden können
  • Kindern bis zum dritten Lebensjahr
  • Kindern bis zum zwölften Lebensjahr, wenn erfolglose Behandlungsversuche dokumentiert worden sind
  • Patienten mit psychischen und/oder körperlichen Behinderungen
  • anerkannten Phobikern mit ICD-10, F 40.2 bei dringendem Behandlungsbedarf
  • umfangreichen Lokalbefunden; etwa tief liegenden Abszessen, umfassenden Osteotomien und Traumata, Behandlungen der Kieferhöhle, akut entzündlichen Prozessen oder der Spätluxation eines Kiefergelenks

Mehr zur Oralchirurgie in unserem Blog

Das sind die Voraussetzungen für eine sichere Oralchirurgie

Was genau die Oralchirurgie besonders sicher macht, erklären wir in diesem Beitrag.