Örtliche Betäubung, Sedierung
oder Vollnarkose: Sie wählen

Bei ambulanten Eingriffen können Sie zwischen Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung), Sedierung (Halbschlaf) und Intubationsnarkose (Vollnarkose) wählen.


Die Vollnarkose eignet sich besonders für Risikopatienten, da sie die Angst vor dem Eingriff nimmt. Allerdings bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung in den wenigsten Fällen. Eine Kostenübernahme ist möglich bei:

Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht unter Lokalanästhesie behandelt werden können

Kindern bis zum dritten Lebensjahr

Kindern bis zum zwölften Lebensjahr, wenn erfolglose Behandlungsversuche dokumentiert worden sind

Patienten mit psychischen und/oder körperlichen Behinderungen

anerkannten Phobikern mit ICD-10, F 40.2 bei dringendem Behandlungsbedarf

umfangreichen Lokalbefunden; etwa tief liegenden Abszessen, umfassenden Osteotomien und Traumata

Behandlungen der Kieferhöhle, akut entzündlichen Prozessen oder der Spätluxation eines Kiefergelenks

Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich Oralchirurgie und Implantologie. Unsere Kompetenz wurde erlangt durch eine 4-jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt Oralchirurgie und durch einen zusätzlichen 2-jährigen Masterstudiengang zum Master of Science Parodontologie und Implantologie.

Darüber hinaus sind unsere Zahnärztinnen, Zahnärzte und Assistentinnen fort- und weitergebildet im Bereich Prophylaxe, Wurzelbehandlung, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde, hochwertiger Prothetik, Funktionsdiagnostik und ästhetischer Zahnheilkunde.

Mehr zur Oralchirurgie in unserem Blog

Das sind die Voraussetzungen für eine sichere Oralchirurgie

Was genau die Oralchirurgie besonders sicher macht, erklären wir in diesem Beitrag.