Ambulante Operationen
Bei uns in der Praxis haben Sie die Möglichkeit chirurgische Eingriffe in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie), in Sedierung (Halbschlaf) oder Vollnarkose (Intubationsnarkose) durchführen zu lassen. Ein Eingriff erfolgt in der Regel auf die Überweisung Ihres Zahnarztes oder Arztes. Die gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen die Kosten für eine Vollnarkose im zahnärztlichen Bereich nur noch nach strenger Indikationsstellung durch den behandelnden Arzt. Wir vertreten in diesem Bereich die Stellungnahme der KZBV, nach deren Auffassung gehören gemäß den Allgemeinen Behandlungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 6 SGB V zentrale Anästhesien (Narkosen) im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Leistungen dann zur Leistungspflicht der ärztlichen Versorgung im Rahmen der GKV, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist.
Das bedeutet für Sie ...
Eine Narkose im zahnärztlichen Bereich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich bei:
- Patienten mit genereller medizinischer Kontraindikation zur Behandlung in Lokalanästhesie
- Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr und bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, bei denen in erfolglosen Behandlungsversuchen eine mangelnde Compliance festgestellt und dokumentiert wurde.
- Patienten mit körperlichen und/oder psychischen Behinderungen
- Anerkannte Phobiker mit ICD-10, F 40.2 und dringender Behandlungsbedürftigkeit
- Umfangreiche Lokalbefunde wie tiefliegende Abszesse, umfangreiche Osteotomien, Traumata, Behandlung der dentogen erkrankten Kieferhöhle für akut entzündliche Prozesse oder der Behandlung der Spätluxation eines Kiefergelenks.
Ob eine dieser genannten Indikation in Ihrem Fall Anwendung findet, wird ausführlich mit Ihnen im Aufklärungsgespräch besprochen. In allen anderen Fällen handelt es sich um eine sogenannte Wunschnarkose, die von Ihnen privat zu liquidieren ist.
Unabhängig von der Art der Anästhesie ermöglichen wir Ihnen eine weitgehend schmerzfreie Behandlung.
Wissenswertes zu Ihrem Behandlungsablauf
Auf die Überweisung Ihres betreuenden Zahnarztes oder Arztes erfolgt als erstes ein Vorgespräch über den geplanten Eingriff in unserer Praxis. Bitte bringen Sie zu diesem Termin den Überweisungsschein ihres Zahnarztes oder Arztes, sowie eventuell vorhandene aktuelle Röntgenbilder (auch auf CD-ROM oder Diskette) mit. Im Verlauf des Aufklärungsgesprächs wird Ihnen der chirurgische Eingriff detailliert dargestellt und Behandlungsalternativen angeführt.
Abschließend benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits, woraufhin Sie dann einen OP-Termin an der Anmeldung vereinbaren können.
Zu diesem bitten wir Sie eine Begleitperson mitzubringen, da Sie nach dem chirurgischen Eingriff nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen sollten.
Sie erhalten weiterhin eine ausführliche Aufklärung über die postoperativen Verhaltensmaßnahmen, sowie ein entsprechendes Merkblatt, auf dem zu Ihrer Sicherheit auch Telefonnummern angegeben sind, unter denen Sie uns auch außerhalb der offiziellen Sprechzeiten jederzeit erreichen können.
Nach Abschluss der Wundbehandlung werden Sie von uns wieder an Ihren betreuenden Zahnarzt oder Arzt verwiesen. Dieser wird zusätzlich über die durchgeführte Operation per Arztbrief informiert


